Der Anteil von Frauen an Existenz- und Start-up-Gründungen liegt in Deutschland deutlich unter ihrem Anteil an der Bevölkerung. Ein wesentlicher Teil des in Deutschland vorhandenen Gründungspotentials wird damit derzeit noch nicht ausgeschöpft. Eines der Ziele der Start-up-Strategie der Bundesregierung ist daher auf die Stärkung der Start-up-Gründerinnen und der Diversität gerichtet. Mit der Fortsetzung der Förderrichtlinie EXIST-Women sendet die Bunderegierung ein klares Signal.
EXIST-Women soll an Hochschulen und Forschungseinrichtungen gründungsinteressierte und gründungsaffine Frauen in der Phase vor der Unternehmensgründung insbesondere bei der Entwicklung ihrer Unternehmerinnenpersönlichkeit und der Weiterentwicklung ihrer Gründungsidee unterstützt werden.
Angesprochen werden sowohl Frauen, die bereits ein konkretes Gründungsthema verfolgen, als auch solche, die eine geeignete Gründungsidee erst im Rahmen der Förderung identifizieren möchten. Die Förderung in EXIST-Women erfolgt themen- und technologieoffen.
Antragsberechtigt sind Hochschulen und Forschungseinrichtungen, deren Gründungsnetzwerk Beratungsangebote für Gründerinnen etabliert hat oder deren Aufbau plant und Stipendiatinnenverträge mit Gründerinnen abschließen möchte.
Die aktuelle Antragsfrist ist der 06.12.2024.