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Zur Webseite des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen

Stärkung der Innovations-

kompetenz von KMU

Hier finden Sie eine Auswahl an Zuschüssen, die Ihre Projektvorhaben rund um Transformation, Digitalisierung und Innovation fördern

Innovation

Für wen?

KMU und mittelständische Unternehmen bis 499 Mitarbeiter, die ein Forschungs- und Entwicklungsprojekt umsetzen wollen; in Kooperation mit KMU auch für Unternehmen mit weniger als 1.000 Mitarbeitern

Was wird gefördert?

  • Themen- und technologieoffene Förderung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten
  • Einzelprojekte sowie Kooperationsprojekte zur Entwicklung innovativer Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen

Zusätzlich:

  • Leistungen zur Markteinführung der Projektergebnisse für KMU

Wie wird gefördert?

Abhängig von der Unternehmensgröße Zuschuss zwischen 25 % – 60 % der auf 550.000 € begrenzten zuwendungsfähigen Kosten

Zusätzlich: max. 50 % der auf 60.000 € begrenzten Kosten für Leistungen zur Markteinführung bei KMU

Besonderheiten:

  • Nach Mittelbeantragung Projektbeginn auf eigenes Risiko möglich
  • Hohes Programmvolumen: über 550 Mio. € pro Jahr


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Für wen?

Gewerbliche Unternehmen bis 100 Mitarbeiter, die Innovationsprojekte entwickeln und umsetzen wollen

Was wird gefördert?

Externe Beratung mit den möglichen Bausteinen:

  • Potenzialanalyse: Machbarkeit von Produkt- und technischen Verfahrensinnovationen
  • Realisierungskonzept: Konzeption von Innovationsvorhaben

Wie wird gefördert?

  • 50 % Förderquote für externe Beratungsleistungen
  • Bis zu 20.000 € Zuschuss pro Kalenderjahr und Unternehmen mit maximal 5 Innovationsgutscheinen

Autorisierte Beratungsunternehmen leisten die Beratung und sind auch für die administrative Abwicklung verantwortlich

Besonderheiten:

Minimaler administrativer Aufwand für das geförderte Unternehmen

 

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Für wen?

KMU und mittelständische Unternehmen bis 1.000 Mitarbeiter

Was wird gefördert?

  • Risikoreiche Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben mit aussichtsreichen Verwertungschancen
  • Einzelprojekte von KMU und Verbundprojekte möglich
  • Breites mögliches Themenspektrum durch Förderung in 11 unterschiedlichen Technologiefeldern

Wie wird gefördert?

Zuschuss von bis zu 50 % zur den förderfähigen Kosten des FuE-Vorhabens (zusätzlicher KMU-Bonus möglich)

Besonderheiten:

  • Durch hohe Förderquoten und breite Bemessungsgrundlage attraktive Rahmenbedingungen
  • Hoher Innovationsanspruch
  • In Verbundprojekten sollte Hauptnutzen dem beteiligtem KMU zugutekommen

 

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Zielgruppe

KMU in NRW, die ein Innovationsvorhaben vorbereiten wollen

Was wird gefördert?

  • Externe wissenschaftliche und technologische Beratung im Vorfeld der Entwicklung eines Produktes, einer Dienstleistung oder eines Herstellungsverfahrens
  • Mögliche Auftragnehmer sind Hochschulen und Forschungseinrichtungen

Wie wird gefördert?

  • Bis zu 15.000 € Zuschuss für externe Beratung
  • 80 % Förderquote für Kleinst- und kleine Unternehmen, 60 % Förderquote für mittlere Unternehmen

Antragstellung

Online unter: mittelstand-innovativ-digital.nrw

Zielgruppe

Unternehmen in NRW mit weniger als 50 Angestellten, davon maximal 5 mit Hochschulabschluss (exkl. Geschäftsführung und Werkstudierende)

Was wird gefördert?

  • Beschäftigung von Hochschulabsolventen zur Bearbeitung von Innovations- und Digitalisierungsvorhaben
    • Gewinnung neuer technischer Erkenntnisse
    • Entwicklung von Produkten, Dienstleistungen, Herstellungsverfahren
    • Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen und Fertigungsprozessen
  • Voraussetzung: Hochschulabschluss oder eine anschließende wissenschaftliche Tätigkeit liegen maximal 2 Jahre zurück

Wie wird gefördert?

  • 24.000 € Zuschuss pro Jahr bei 0 Hochschulabsolventen
  • 16.500 € Zuschuss pro Jahr bei bis zu 5 Hochschulabsolventen

Antragstellung

Online unter: mittelstand-innovativ-digital.nrw

Zielgruppe

KMU in NRW, die ein Innovationsvorhaben umsetzen wollen

Was wird gefördert?

  • Externe, umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten für innovative Produkte, Dienstleistungen oder Herstellungsverfahren
  • Voraussetzung sind bereits vorliegende Analyseergebnisse
  • Auftragnehmer sind ausschließlich Hochschulen und Forschungseinrichtungen

Wie wird gefördert?

  • Bis zu 40.000 € Zuschuss für externe Dienstleistungen
  • 80 % Förderquote für Kleinst- und kleine Unternehmen, 60 % Förderquote für mittlere Unternehmen

Antragstellung

Online unter: mittelstand-innovativ-digital.nrw

Digitalisierung

Für wen?

Gewerbliche Unternehmen bis 100 Mitarbeiter, die ihre Möglichkeiten der Digitalisierung identifizieren und nutzen möchten

Was wird gefördert?

Externe Beratung in den Fördermodulen:

  • Digitalisierungsstrategie
  • Digitalisierte Geschäftsprozesse
  • Digitale Markterschließung
  • IT-Sicherheit
  • Datenkompetenz

Gefördert werden eine Potenzialanalyse sowie Erstellung und Umsetzung eines Realisierungskonzepts

Wie wird gefördert?

50% Zuschuss für bis zu maximal 30 Beratertage mit einem Tagessatz von höchstens 1.100 €

Autorisierte Beratungsunternehmen leisten die Beratung und sind auch für die administrative Abwicklung verantwortlich

Besonderheiten:

Minimaler administrativer Aufwand für das geförderte Unternehmen


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Zielgruppe

KMU in NRW, die vorhandene Digitalisierungs-potenziale umsetzen wollen

Was wird gefördert?

  • Dienstleistungsaufträgen zur Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen und Produktionsverfahren
  • Ausgewählte Soft- und Hardwareinvestitionen für smarte unternehmensinterne Prozesse

Wie wird gefördert?

  • Bis zu 15.000 € Zuschuss für externe Beratung
  • 80 % Förderquote für Kleinst- und kleine Unternehmen, 60 % Förderquote für mittlere Unternehmen

Antragstellung

Online unter: mittelstand-innovativ-digital.nrw

Zielgruppe

Unternehmen in NRW mit weniger als 50 Angestellten, davon maximal 5 mit Hochschulabschluss (exkl. Geschäftsführung und Werkstudierende)

Was wird gefördert?

  • Beschäftigung von Hochschulabsolventen zur Bearbeitung von Innovations- und Digitalisierungsvorhaben
    • Gewinnung neuer technischer Erkenntnisse
    • Entwicklung von Produkten, Dienstleistungen, Herstellungsverfahren
    • Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen und Fertigungsprozessen
  • Voraussetzung: Hochschulabschluss oder eine anschließende wissenschaftliche Tätigkeit liegen maximal 2 Jahre zurück

Wie wird gefördert?

  • 24.000 € Zuschuss pro Jahr bei 0 Hochschulabsolventen
  • 16.500 € Zuschuss pro Jahr bei bis zu 5 Hochschulabsolventen

Antragstellung

Online unter: mittelstand-innovativ-digital.nrw

Zielgruppe

KMU in NRW bis 249 Mitarbeiter (Vollzeitäquivalent), die einen Jahresumsatz von maximal 50 Millionen Euro oder eine Bilanzsumme von maximal 43 Millionen Euro aufweisen.

Was wird gefördert?

  • Analysen, Schulungen und Software für eine resiliente IT-Sicherheit
  • drei miteinander kombinierbare Schwerpunkte: Ist-Analyse der IT-Sicherheit, Schulungen für Mitarbeitende, Anschaffung von Software für den IT-Basisschutz

Wie wird gefördert?

  • Fördersumme von mindestens 4.000 Euro und maximal 15.000 Euro für Kleinst- sowie kleine und mittlere Unternehmen
  • Förderquote: 80 % für kleine und Kleinstunternehmen, 60 % für mittlere Unternehmen
  • Durchführungszeitraum: 3, 6, 9 oder 12 Monate

Antragstellung

Online unter: https://www.mittelstand-innovativ-digital.nrw/mid-digitale-sicherheit

 

Nachhaltigkeit

Zielgruppe

Klein- und Kleinstunternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern 

Was wird gefördert?

technisch-betriebswirtschaftliche Beratungen für den Einstieg in die klimaneutrale Transformation durch qualifizierte Berater/Beraterinnen

Wie wird gefördert?

  • Beratungsleistungen werden mit maximal 65 Prozent gefördert
  • Die mögliche Förderhöchstsumme beträgt 10.000 Euro

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Zielgruppe

Kleine und mittelgroße produzierende Unternehmen mit bis zu 2.500 Mitarbeitenden

Was wird gefördert?

  • Aufbau einer Strategie zur klimaneutralen Transformation
  • Erstellung eines technisch-betriebswirtschaftlichen Transformationskonzeptes
  • Maßnahmen zur Effizienzsteigerung
  • Prozessspezifische Umstellung auf erneuerbare Energieträger und andere klimaneutrale Energieträger
  • Umgang mit verbleibenden CO2-Mengen
  • Erstellung einer unternehmensindividuellen Roadmap

Wie wird gefördert?

  • bis zu 60.000 Euro Zuschuss auf zuwendungsfähige Ausgaben bei einer Höchstförderquote von 50 Prozent für mittelgroße Unternehmen
  • Klein- und Kleinstunternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern können bis zu 65 Prozent Förderung erhalten – bei einer Förderhöchstgrenze von 60.000 Euro

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Zielgruppe

Unternehmen und Handwerksbetriebe des produzierenden Gewerbes mit bis zu 2.500 Mitarbeitenden

Was wird gefördert?

  • Technisch-betriebswirtschaftliche Konzepte zur Umsetzung effizienter, CO2-armer und CO2-neutraler Prozesswärme in Unternehmen durch qualifizierte Beratende
  • Steigerung von Nutzungseffizienzen
  • Erschließung alternativer Wärme- / Kältebereitstellungsquellen

Wie wird gefördert?

bis zu 45.000 Euro und bis zu maximal 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben

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Zielgruppe

Antragsberechtigt sind alle in Nordrhein-Westfalen ansässigen SHK-, Kälte- und Klimaanlagen-Betriebe, die Mitglied einer örtlichen Handwerkskammer sind.

Was wird gefördert?

Fortbildungen zu Wärmepumpen gemäß VDI 4645 oder vergleichbar für technische Führungskräfte oder planungsverantwortliche Beschäftigte

Wie wird gefördert?

  • Bereitstellung von maximal 500 Euro Prämie pro Beschäftigtem und Tag für die Teilnahme an Fortbildungen
  • Die Prämie ist auf 1.500 Euro je Mitarbeiter/in begrenzt.


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Förderkredit „Weg vom Gas“ unter Förderkredite gelistet.

Zielgruppe

KMU in NRW und unter bestimmten Bedingungen Großunternehmen

Was wird gefördert?

Beratung zur

  • Identifizierung von Potenzialen
  • Entwicklung und Bewertung von Maßnahmen
  • Unterstützung der Umsetzung

in Bezug auf die Einsparung von Ressourcen und Energie sowie die Reduzierung von Emissionen

Wie wird gefördert?

  • Bis zu 100.000 € Zuschuss für externe Beratung
  • 50 % Förderquote

Verfahren:

Antragstellung über die Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV)

 

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Zielgruppe

In- und ausländische gewerbliche Unternehmen, Unternehmen mit kommunaler Beteiligung, kommunale Gebietskörperschaften, deren Eigenbetriebe, Zweckverbände

Was wird gefördert?

  • Innovative großtechnische Pilot­vorhaben, die die Umwelt nachhaltig entlasten – Projekte mit Vorbild­charakter, die bisher nicht am Markt umgesetzt wurden aus den folgenden Bereichen: Abwasserbehandlung
    • Abfallvermeidung, -verwertung und –beseitigung
    • Circular Economy
    • Bodenschutz
    • Luftreinhaltung, Klimaschutz
    • Minderung von Lärm und Erschütterungen
    • Energieeinsparung, Energieeffizienz, Nutzung erneuerbarer Energien
    • Ressourceneinsparung und -effizienz, Materialeinsparung und –effizienz
    • Gefördert werden können auch modell­hafte Investitions­vorhaben, mit denen eine Anpassung an den Klima­wandel erreicht werden soll, sofern dadurch Umwelt­belastungen unmittelbar vermieden oder vermindert werden.

Die Anlagen und Verfahren müssen:

  • über den Stand der Technik hinaus­gehen oder
  • eine neuartige Verfahrens­kombination im ausgewählten Anwendungs­bereich darstellen

Wie wird gefördert?

Investitionszuschuss von 30 % (bezogen auf die Innovationsmehrkosten) oder ein zinsverbilligtes Darlehen

Verfahren:

Einreichung einer Projektskizze bei der KfW. Nach positivem Votum erfolgt die Antragstellung direkt bei der KfW.

 

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Zielgruppe

KMU sowie im Rahmen von Verbundprojekten auch

  • Hochschulen,
  • außeruniversitäre Forschungseinrichtungen,
  • Gebietskörperschaften und
  • große Unternehmen

Was wird gefördert?

Industrielle Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben in den Bereichen

  • Rohstoffeffizienz
  • Energieeffizienz und Klimaschutz
  • nachhaltiges Wassermanagement
  • nachhaltiges Flächenmanagement

Die Vorhaben müssen durch ein hohes wissenschaftlich-technisches Risiko gekennzeichnet sein.

Wie wird gefördert?

  • Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und als Forschungseinrichtung mit einem wirtschaftlichen Vorhaben erhalten Sie meistens 50 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten als Zuschuss.
  • Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten. Hierfür müssen Sie die Kriterien der EU für KMU erfüllen.
  • Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung können Sie bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.

Verfahren:

Zweistufiges Verfahren. Zunächst Einreichung einer Skizze. Bewertungsstichtage sind jeweils der 15.4. und 15.10. eines Jahres.

 

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Zielgruppe

Hauptzielgruppe sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Darüber hinaus sind auch große Unternehmen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen, Kammern, Vereine und Stiftungen im Verbundvorhaben mit mindestens einem KMU förderfähig

Was wird gefördert?

Gefördert werden Forschungs-, Innovations- und Entwicklungsvorhaben im vorwettbewerblichen Bereich aus den Themenfeldern

  • Umweltwirtschaft: Innovationen, die zur Entwicklung umweltfreundlicher, klimaschützender, ressourcenschonender Produkte, Verfahren und Dienstleistungen beitragen.
     
  • Circular Economy: Innovationen mit dem Ziel der Ressourceneinsparung und der Entwicklung zirkulärer Produkte und Geschäftsmodelle
     
  • Klimaanpassung: Innovative Vorhaben zur Steigerung der Klimaresilienz

Wie wird gefördert?

Für kleine Unternehmen:

  • von 60 % bis höchstens 80 % bei Verbundvorhaben mit Technischen Innovationen;
  • höchstens 50 % bei Prozess- oder Organisationsinnovationen

Für mittlere Unternehmen:

  • von 50 % bis höchstens 75 % bei Verbundvorhaben mit Technischen Innovationen;
  • höchstens 50 % bei Prozess- oder Organisationsinnovationen

Akteure aus dem nicht-wirtschaftlichen Bereich können höchstens 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.

Antragstellung:

  • Einreichfrist 1. Einreichungsrunde: Dienstag, 18.04.2023
  • Einreichfrist 2. Einreichungsrunde: Dienstag, 20.02.2024
  • Einreichfrist 3. Einreichungsrunde: Donnerstag, 12.12.2024


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Zielgruppe

Der Wettbewerb richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU), große Unternehmen, kommunale Unternehmen und Einrichtungen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen sowie Kammern, Vereine und Stiftungen

Was wird gefördert?

Die Förderung umfasst das gesamte Werkstoff- und Materialspektrum von der Grundstoffindustrie über Chemie, Metallerzeugung und -bearbeitung sowie Kunststoffe bis hin zu den Themenfeldern Biotechnologie, Textilien oder Nanomaterialien. Gefördert werden:

  • die Entwicklung und das Hochskalieren innovativer Prozesstechnologien
  • die Entwicklung neuer Fertigungs- und Recyclingverfahren
  • die Entwicklung alternativer (z. B. biobasierter) Materialien, Produkte und Dienstleistungen für eine höhere Energie- und Ressourceneffizienz

Wie wird gefördert?

Die Höhe des Zuschusses beträgt für

  • kleine Unternehmen 60 % bis 80 %,
  • mittlere Unternehmen 50 % bis 75 %,
  • Großunternehmen 40 % bis 65 % und
  • Einrichtungen, die das Projekt im nichtwirtschaftlichen Bereich durchführen (zum Beispiel Forschungs- und Bildungseinrichtungen) 90 %

Antragstellung:

  • Einreichfrist 1. Einreichungsrunde: Donnerstag, 04.05.2023
  • Einreichfrist 2. Einreichungsrunde: Montag, 05.02.2024
  • Einreichfrist 3. Einreichungsrunde: Donnerstag, 31.10.2024

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Schaffung von Arbeitsplätzen

Für wen?

Gewerbliche Unternehmen, die betriebliche Investitionen tätigen und in diesem Zusammenhang Arbeitsplätze schaffen und/oder sichern.

In verschiedenen Wirtschaftsbereichen ist die Förderung ausgeschlossen bzw. eingeschränkt.

Was wird gefördert?

  • Investitionen, durch die Dauerarbeitsplätze neu geschaffen oder gesichert werden.
  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können zudem Maßnahmen zur Schulung und zur Markteinführung innovativer Produkte durchführen.

 

Voraussetzung ist, dass der Investitionsstandort in einer strukturschwachen Region der Gebietskulisse Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur liegt.

Wie wird gefördert?

  • Bei Investitionsvorhaben ist die Höhe der Förderung abhängig von :
    • Vorhaben
    • Größe des Unternehmens
    • Investitionsort / Fördergebiet
  • Bei nicht investiven Vorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen:
    • Bei Schulungen: max. Förderquote von 40% und insgesamt max. 50.000 €
    • Bei Markteinführung innovativer Produkte: max. 50% der förderfähigen Ausgaben und insgesamt max. 400.000 €

Antragsstellung:

Schriftlich vor Beginn des Vorhabens bei der NRW.BANK Münster


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Für wen?

Unternehmen einschließlich Non-Profit-Organisationen in Nordrhein-Westfalen mit mindestens 10 Beschäftigten, die Veränderungsprozesse im Zusammenhang mit Personal- oder Arbeitsthemen einleiten wollen

Was wird gefördert?

Externe Beratung zur Arbeitsgestaltung im Unternehmen unter Beteiligung der Beschäftigten

Mögliche Themen sind:

  • Digitalisierung
  • Arbeitsorganisation
  • Kompetenzentwicklung
  • Qualifizierungsberatung
  • Demografischer Wandel
  • Gesundheit
  • Arbeitsorganisation
  • Personalentwicklung
  • Demografischer Wandel
  • Digitalisierung
  • Gesundheit

Wie wird gefördert?

Bis zu 400 € Zuschuss je Beratertag bei maximal 8 Beratungstage (ggf. plus 2 weitere Tage zur Neustartberatung) in 36 Monaten

40 % Förderquote

Besonderheiten:

Schlankes Antragsverfahren

Beratung findet im Unternehmen und unter Einbeziehung der Beschäftigten statt

Unternehmen in Schwierigkeiten sind antragsberechtigt


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Für wen?

  • KMU (gemäß EU-Definition)

Was wird gefördert?

  • Konzeptionell sowie individuell durchgeführte Beratungen zu allen:
    • wirtschaftlichen,
    • finanziellen,
    • personellen und
    • organisatorischen Fragen der Unternehmensführung

Wie wird gefördert?

  • Zuschuss von 50% der förderfähigen Beratungskosten (max. 1.750 €)  


Zum Förderprogramm

Alle Angaben wurden sorgfältig recherchiert und zusammengestellt. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Inhalts sowie für zwischenzeitliche Änderungen können wir keine Gewähr übernehmen.


Weitere Informationen bieten auch die „Digitalisierungsinitiative Mittelstand“ des NRW Wirtschaftsministeriums sowie die Broschüre "Von der Idee zum Markterfolg – Programme für einen innovativen Mittelstand" des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

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