Die bislang als „Förderaufruf für innovative Klimaschutzprojekte“ bekannte Förderung wurde neu aufgelegt. Die überarbeitete Förderrichtlinie ist nun unter dem neuen Namen „Bundesförderung für transformative Klimaschutzprojekte“ verfügbar.
Die Bundesförderung für transformative Klimaschutzprojekte wird im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) umgesetzt. Sie richtet sich an nicht-investive Projekte, die durch einen Fokus auf Umsetzung, Übertragbarkeit und Sichtbarkeit neue oder bereits entwickelte Ansätze dauerhaft und flächendeckend in den Prozessen und Abläufen der jeweiligen Zielgruppen verankern wollen. Dies ist insbesondere dann gegeben, wenn gesellschaftliche Prozesse zum Klimaschutz initiiert werden und nachweislich praktische sowie wirksame Klimaschutzmaßnahmen durchgeführt werden.
Durch diesen Fokus sollen die Projekte einen wichtigen Beitrag zur notwendigen gesellschaftlichen Transformation hin zur Treibhausgasneutralität leisten.
Wie bisher können sich Projekte über Themenaufrufe für eine Förderung bewerben. Erfolgreiche Projektideen werden in einem zweiten Schritt zur Antragstellung aufgefordert.
Entsprechende Themenaufrufe werden voraussichtlich im Sommer 2025 veröffentlicht.
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