Seit 1999 werden in Deutschland Strom, Treibstoffe sowie gas- und ölbasierte Heizstoffe mit der Strom- bzw. Energiesteuer belastet, seit 2007 auch Kohle. Für Unternehmen, insbesondere das produzierende Gewerbe, gibt es zahlreiche Steuerermäßigungen und -befreiungen, beispielsweise für Strom und primäre Energieträger, die in betrieblichen oder besonderen Prozessen genutzt werden (§§ 9a, 9b StromStG, §§ 51 bis 55 EnergieStG). Energieerzeugnisse, die in Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen verwendet werden, sind ebenfalls teilweise oder vollständig steuerbefreit. Ab dem 1. Januar 2025 soll für Anträge auf Steuerentlastungen nach § 9b StromStG und § 54 EnergieStG eine Online-Verpflichtung gelten, und die Vorlagepflicht für die Beschreibung wirtschaftlicher Tätigkeiten entfällt. Steuerentlastungen können weiterhin nur auf Antrag beim Hauptzollamt und rückwirkend beantragt werden. Ein Berechnungstool der IHK Lippe zu Detmold unterstützt Unternehmen bei der Prüfung potenzieller Erstattungsansprüche und der Entscheidung über Maßnahmen wie die Einführung eines Energiemanagementsystems.
Weitere Informationen finden Sie hier.