Der EXIST-Leuchtturmwettbewerb „Startup Factories“ zielt auf den Aufbau und die Etablierung von neuen zentralen Akteuren des Start-up-Ökosystems in Deutschland, die privatwirtschaftlich organisiert sowie unternehmerisch und auf internationale Sichtbarkeit ausgerichtet sein sollen. Die „Startup Factories“ ergänzen damit die bestehenden Unterstützungsangebote für innovative, wissensbasierte und wachstumsorientierte Gründungen, die u. a. im Rahmen des EXIST-Förderprogramms bereitgestellt werden.

Die operativen Ziele der EXIST-Startup Factories sind:

  • Die Etablierung von bis zu zehn „Startup Factories“ als international sichtbare Leuchttürme, die sowohl eng mit Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Start-ups und der etablierten Wirtschaft kooperieren und private oder andere öffentliche Unterstützungsangebote für Start-ups nutzen und damit ein zentraler Akteur des bestehenden regionalen oder überregionalen Start-up-Ökosystems sind;
  • signifikante Steigerung der Anzahl und Qualität innovativer, wissensbasierter und wachstumsorientierter Ausgründungen beziehungsweise Start-ups durch die Aktivitäten der „Startup Factories“;
  • Mobilisierung privater Mittel zur langfristigen Finanzierung der „Startup Factories“ und ihrer Angebote;
  • Verbesserung des Zugangs von Start-ups zu privaten Investoren und zur Wirtschaft durch die „Startup Factories“.

Gegenstand der Förderung ist die auf fünf Jahre ausgelegte Umsetzung der im Rahmen der Konzeptphase entwickelten Visionen, Modelle und Strategien für den Aufbau und die schrittweise Etablierung und Realisierung von überregional und international sichtbaren „Startup Factories“, die als privatrechtliche Entitäten in enger Kooperation, aber außerhalb des Rechtsrahmens von Hochschulen und Forschungseinrichtungen entstehen sollen. Diese sollen als zentrale Anlaufstelle für innovative Talente, Start-ups, Investoren und etablierte Unternehmen dienen und einen qualitativen Beitrag zum Start-up-Ökosystem leisten, indem sie von der Synergie zwischen akademischen Einrichtungen und der privaten Wirtschaft profitieren und sich nachhaltig entwickeln.

Die „Startup Factories“ sollen unternehmerisch organisiert sein und geführt werden. Die Leitungsebene der „Startup Factories“ soll über die notwendige unternehmerische Erfahrung im Innovations- und Start-up-Bereich verfügen. Für die Finanzierung der „Startup Factories“ sind zu mindestens 50 Prozent private Mittel einzuplanen. Die „Startup Factories“ sollen über die von ihnen unterstützten Start-ups Lösungen für gesellschaftliche und technologische Herausforderungen bieten. Es wird erwartet, dass die „Startup Factories“ Environmental Social Governance (ESG)-Kriterien in ihrer Unternehmensstrategie verankern und ihre Leistungen auch für gemeinwohlorientierte Startups anbieten.

Für die Projektphase sind Unternehmen sowie Vereine oder Stiftungen mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland antragsberechtigt, die Teilnehmer der Konsortien der geförderten Konzeptphase waren oder im Ergebnis der Konzeptphase gegründet wurden beziehungsweise sich zum Zeitpunkt der Antragstellung in Gründung befinden. Hochschulen, Forschungseinrichtungen sowie weitere Partner können sich direkt oder über Tochtergesellschaften an der die „Startup Factory“ tragenden Entität gesellschaftsrechtlich beteiligen, vorbehaltlich landesrechtlicher Regelungen.

Der Förderzeitraum beträgt fünf Jahre. Bemessungsgrundlage sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten. Diese können unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben anteilig zu 50 Prozent finanziert werden. Insgesamt wird dem Zuwendungsempfänger ein nicht rückzahlbarer Zuschuss von maximal 10 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.

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