Zweck der Förderung im Rahmen der Förderrichtlinie „mFUND“ sind die systematische Entwicklung von innovativen Nutzungs- und Vernetzungsmöglichkeiten der Daten im Kontext des BMDV und die Identifikation zukünftiger Datenbedarfe sowie Verwertungsoptionen.
Im Rahmen des vierten Förderaufrufs der Förderlinie 1 können Projektskizzen in drei Kategorien eingereicht werden:
- Kategorie A umfasst kleine Forschungs- und Entwicklungsprojekte, Machbarkeits- und Vorstudien mit einem ausgeprägten Bezug zu Daten aus dem Geschäftsbereich des BMDV.
- Kategorie B richtet sich an Vorhaben, die zusätzlich zu den Kriterien der Kategorie A unmittelbar und nachvollziehbar zur Unterstützung des Strukturwandels in einer der Kohleregionen beitragen. Dabei ist darzulegen, in welcher Form und in welchem Umfang das Projekt einen wirksamen Beitrag zur Förderung des wirtschaftlichen Wachstums leistet und zur Schaffung von Arbeitsplätzen in den Revieren beiträgt. Vor diesem Hintergrund ist eine möglichst weitgehende und auf die Verwertung der Projektergebnisse ausgerichtete Zusammenarbeit mit Anwendungs- beziehungsweise Praxispartnern in den Regionen anzustreben.
- Kategorie C richtet sich an Vorhaben, die sich zusätzlich zu den in Kategorie A definierten Kriterien dem mFUND Jahresthema 2025 „Mobilität ohne Grenzen: Gemeinsame Dateninnovationen in Europa“ widmen. Gesucht werden datenbezogene Vorhaben, die sich mit innovativen Anwendungen, Produkten und Verfahren befassen und deren Projektidee, Konsortialstruktur oder Verwertungsperspektiven einen überzeugenden Bezug zum Jahresthema aufweisen.
- Kategorie D richtet sich an Vorhaben, die sich zusätzlich zu den in Kategorie A definierten Kriterien mit der Digitalisierung des Bauwesens in der Mobilität befassen, zum Beispiel im Kontext BIM oder Digitale Zwillinge. Gesucht werden hier Vorhaben mit starker und unmittelbarer Anwendungs- und Praxisorientierung. Dies äußert sich durch eine aktive Mitwirkung von Anwendungsorganisationen beziehungsweise Unternehmen aus der Infrastruktur- oder Verkehrsbranche (zum Beispiel Aufgabenträger des Bundes, Länder, Kommunen, Stadt- beziehungsweise Verkehrsbetriebe), durch entsprechende Vernetzungs- und Wissensmanagementaktivitäten und einer operativen Nutzung des BIM-Portals des Bundes.
Antragsberechtigt sind ausschließlich juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts. Ausschließlich projektbezogene Neugründungen sind nicht antragsberechtigt.
In allen vier Kategorien können Einzel- und Verbundvorhaben in Form von Forschungs- und Entwicklungsprojekten, Machbarkeits- oder Vorstudien mit einer maximalen Projektlaufzeit von 18 Monaten sowie einer maximalen Verbundförderung von 200 000 Euro eingereicht werden. Das BMDV begrüßt ausdrücklich die Einreichungen von Skizzen mit Beteiligung von kleinen und mittleren Unternehmen. Projektvorschläge von Startups beziehungsweise Konsortien, die mindestens ein Startup umfassen, werden prioritär berücksichtigt.
Projektskizzen können vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2025 fortlaufend eingereicht werden. Die Skizzen werden in Gutachtersitzungen, die in der Regel im regelmäßigen Turnus stattfinden, geprüft und anschließend gegebenenfalls zur Antragstellung aufgefordert.
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