Mit dem Förderwettbewerb unterstützt die Landesregierung Vorhaben im Bereich Carbon Capture and Utilization (CCU) mit dem Ziel CO2 aus industriellen, biogenen oder atmosphärischen Quellen als Rohstoff in der Produktion einzusetzen. Ziel ist es, regionale Anwendungskonzepte von CCU in Nordrhein-Westfalen zu fördern, um mit den Erkenntnissen den Einstieg in eine ganzheitliche, klimaneutrale Kohlendioxid-Wirtschaft inklusive ihrer benötigten Infrastruktur zu ermöglichen.

Gesucht werden umsetzungsnahe Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die:

  • eine klimaneutrale Nutzung des abgeschiedenen CO2 anstreben
  • einen Beitrag zum Klimaschutz und zur regionalen Vernetzung leisten

Beispiele für die Verwendung von CO2 sind Hartschäume für Dämmstoffe an Gebäuden, kohlenstoffhaltige Produkte wie Zahnbürsten, Fensterrahmen, Shampooflaschen. Auch die Verwendung als Nährstoff für Mikroorganismen, die wiederum bei der Herstellung bestimmter chemischer Stoffe helfen, z.B. Biokraftstoffe und Kunststoffe, ist möglich. Weitere Einsatzmöglichkeiten ergeben sich bei der Herstellung von Carbonfasern sowie von Basischemikalien wie Polyethylen, Polypropylen, Ethanol oder Polyolen für Polyurethan.

Der Förderwettbewerb zur klimafreundlichen Nutzung von CO2 (CCU) richtet sich an Konsortien aus Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen, Vereinen und Verbänden sowie Gemeinden und Gemeindeverbänden. Konsortien müssen mindestens aus zwei Unternehmen bestehen, welche Startups, KMU und Großunternehmen sein können und von denen mindestens eines das abgeschiedene CO2 nutzt. Das CO2 soll aus biogenen Quellen wie beispielsweise aus Biogasanlagen oder atmosphärischen Quellen (z.B. Abscheidungen aus der Luft) stammen. Es kann auch aus Brennprozessen wie in der Zement- und Kalkindustrie oder der Abfallwirtschaft stammen. Die Akteur*innen müssen ihren Sitz bzw. eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Nordrhein-Westfalen haben oder andernfalls als Partner*innen einer wirksamen Zusammenarbeit gemäß Artikel 2 Ziffer 90 der AGVO als Verbundpartner*innen für die Durchführung und den Erfolg des Verbundvorhabens erforderlich sein.

Insgesamt stehen sechs Millionen Euro aus Landesmitteln zur Verfügung und gefördert werden bis zu drei Vorhaben, wobei es keine monetäre Obergrenze je Vorhaben gibt.

Projektskizzen können bis zum 31. Januar 2025 beim Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes NRW eingereicht werden.

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