Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) der EU wird schrittweise auf mehr Unternehmen ausgeweitet und derzeit in deutsches Recht umgesetzt. Ab 2024 sind kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern zu ausführlicheren Nachhaltigkeitsberichten verpflichtet. Dies führt zu vermehrten Anfragen an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) von Geschäftspartnern, Kunden, Lieferanten und Banken, was die Forderung nach einem europaweit akzeptierten freiwilligen Berichtsstandard für KMU verstärkt.

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