Die neue ZIM-Richtlinie ersetzt ab 1. Januar 2025 die am 31. Dezember 2024 auslaufende Förderrichtlinie. Mit der Neufassung der ZIM-Richtlinie wird das Förderprogramm ZIM auf Basis der Ergebnisse der umfassenden Evaluation 2024 optimiert.
Wesentliche Änderungen des neuen ZIM:
- Förderbedingungen für FuE-Einsteiger sowie kleine und junge Unternehmen:
- Umstellung der Durchführbarkeitsstudien auf eine De-minimis-Förderung;
- Verlängerung des Projektzeitraums bei Durchführbarkeitsstudien (max. 12 statt 8 Monate, um unterschiedlichem Zeitbedarf für Studien entsprechen zu können);
- Förderung von Aufträgen in Durchführbarkeitsstudien (neben Aufträgen an wissenschaftlich qualifizierte Dritte auch projektbezogene Aufträge an Dritte möglich);
- Bedingungen für Aufträge an Dritte (bei FuE-Projekten jetzt bis zu 35 % der Personaleinzelkosten berücksichtigungsfähig).
- Verbesserte Förderung für Transfer und Internationalisierung:
- Erhöhte Förderung von Dienstleistungen zur Markteinführung, um auch ggf. aufwändigere Dienstleistungen begleiten zu können;
- Verlängerung der Frist für Anträge zu Dienstleistungen zur Markteinführung nach Ende des FuE-Projektes (18 statt 12 Monate);
- Bedingungen bei Aufträgen an Dritte bei internationalen Netzwerken (erhöhter zulässiger Anteil);
- Berücksichtigung von erhöhten Aufwänden in internationalen Innovationsnetzwerken.
- Weitere Anpassungen, Vereinfachungen und Klarstellungen:
- Ausweitung des Kreises der Antragsberechtigten bei Durchführbarkeitsstudien (neben Erstbewilligungsempfängern und Kleinstunternehmen nunmehr auch KMU, welche drei Jahre keine ZIM-Förderung erhalten haben);
- Übergreifend für alle Projektformen wurden die maximal zuwendungsfähigen Kosten angepasst, um erhöhten (Personal-)Kosten und der allgemeinen Inflation Rechnung zu tragen;
- Einzelprojekte: Erhöhung von 550.000 Euro auf 690.000 Euro;
- Kooperationsprojekte: Erhöhung von 450.000 Euro auf 560.000 Euro pro Unternehmen und von 220.000 Euro auf 280.000 Euro für kooperierende Forschungseinrichtungen. Die maximal mögliche Fördersumme für das Gesamtprojekt steigt von 2.300.000 Euro auf 3.000.000 Euro;
- nationale ZIM-Innovationsnetzwerke: die maximale Fördersumme steigt von 420.000 Euro auf 490.000 Euro;
- internationale Innovationsnetzwerke: die maximale Fördersumme steigt von 520.000 Euro auf 600.000 Euro;
- Künftig ist die zwischen den Kooperationspartnern zu vereinbarende Kooperationsvereinbarung nur auf Nachfrage vorzulegen;
- Klarstellung, dass Dienstleistungen zur Markteinführung bereits projektbegleitend beantragt werden können
Zudem wurde die ZIM-Projektträgerschaft neu ausgeschrieben:
- Projektträger für Kooperationsprojekte ist ab 1. Januar 2025 die AiF Projekt GmbH;
- Mit der Betreuung der Durchführbarkeitsstudien, Einzelprojekte, Innovationsnetzwerke und deren FuE-Vorhaben ist VDI/VDE Innovation + Technik GmbH beauftragt.
Förderanträge auf Grundlage der alten ZIM-Richtlinie, die bis 31. Dezember 2024 eingereicht werden, werden ab 1. Januar 2025 von den jeweiligen neuen Projektträgern bearbeitet.
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