Mit dieser Förderrichtlinie wird die Entwicklung von Games, das heißt von interaktiven elektronischen Werken, die auf einer Spielidee beruhen, gefördert. Diese reagieren auf Eingaben des Nutzers, dienen Bildungs- und/oder Unterhaltungszwecken und sind zur Veröffentlichung vorgesehen.

Auf Grundlage dieser Förderrichtlinie können folgende Entwicklungsstadien eines Games gefördert werden:

  • Prototypen
  • Produktion

Antragsberechtigt sind Unternehmen, die die Entwicklung des Games verantwortlich leiten und prägen. Ein Sitz, eine Betriebsstätte oder eine Niederlassung in Deutschland während der gesamten Laufzeit (spätestens mit der ersten Auszahlung und mindestens bis zur letzten Schlusszahlung) ist Voraussetzung für die Förderung. Zugelassen zur Antragstellung sind juristische Personen außer Vereine sowie Personengesellschaften in der Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Compagnie Kommanditgesellschaft (GmbH & Co. KG) sowie der Unternehmergesellschaft mit beschränkter Haftung & Compagnie Kommanditgesellschaft (UG & Co. KG). Projektbezogene Gründungen sowie Unternehmen ohne vollzogene Gründung sind nicht antragsberechtigt.

Die Förderung von Ko-Produktionen und Verbundprojekten ist grundsätzlich möglich

Die zuwendungsfähigen Entwicklungsausgaben beziehungsweise -kosten für ein Projekt müssen mindestens 300 000 Euro betragen. Die Grundförderquote für alle Unternehmen beträgt bis zu 25 Prozent der zuwendungsfähigen Entwicklungsausgaben beziehungsweise. -kosten. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erhalten einen zusätzlichen Förderbonus von bis zu 20 Prozent der zuwendungsfähigen Entwicklungsausgaben beziehungsweise -kosten. Start-ups erhalten einen zusätzlichen Förderbonus von bis zu fünf Prozent der zuwendungsfähigen Entwicklungsausgaben beziehungsweise -kosten. Die Förderboni können kumuliert werden, sofern mehr als ein Kriterium auf das Unternehmen zutrifft. Die maximale Förderquote beträgt für große Unternehmen 25%, für KMU 45% und für Start-ups 50%.

Ein Projekt kann unabhängig von der möglichen Förderquote mit maximal 8 000 000 Euro bezuschusst werden. Es kann zusätzlich festgelegt werden, dass Unternehmen mit maximal 15 000 000 Euro über einen Zeitraum von maximal drei Jahren bezuschusst werden können.

Weitere Informationen finden Sie hier.​