Zur Umsetzung des Dachkonzepts Batterieforschung verfolgt das BMBF mit der Förderinitiative „Forschung und Entwicklung an Batterietechnologien für technologisch souveräne, wettbewerbsfähige und nachhaltige Batteriewertschöpfungsketten (B@TS)“ das übergeordnete Ziel, Innovationen im Bereich der Batterietechnologien zu ermöglichen, notwendige Kompetenzen in Wissenschaft und Industrie zu schaffen, Akteure und Zentren synergetisch zu vernetzen und die generierten Konzepte effizient und erfolgreich in die Anwendung zu transferieren.
Wissenschaft und Wirtschaft sollen mittelfristig in die Lage versetzt werden, die Wertschöpfungsketten unterschiedlicher Batterietechnologien – allen voran für Lithium-Ionen- und Natrium-Ionen-Batteriezellen – in Deutschland beziehungsweise Europa technologisch souverän abzubilden. Perspektivisch sollen auch weitere Batterietechnologien betrachtet werden, die die Chance auf eine wettbewerbsfähige und gleichzeitig nachhaltige Energiespeicherung bieten. So soll technologische Souveränität bei den Batterietechnologien in Deutschland und Europa erreicht und langfristig gesichert werde
Diese Förderrichtlinie ermöglicht es, die für die Produktion und Weiterentwicklung von Batteriezellen zentralen Materialien, Fertigungs- und Prozesstechnologien sowie die zugehörigen Recyclingverfahren in verschiedenen Innovationsstadien aufzugreifen und in Richtung industrieller Anwendungen weiterzuentwickeln.
Gegenstand der Förderung sind projektbezogene Aktivitäten auf dem Gebiet der Forschung, Entwicklung und Innovation in einem oder mehreren der nachstehend genannten Handlungsfelder des BMBF-Dachkonzepts Batterieforschung.
Hierzu gehören schwerpunktmäßig Forschungs- und Entwicklungsverbundvorhaben zwischen Unternehmen, zwischen Unternehmen und Forschungseinrichtungen/Hochschulen oder zwischen Forschungseinrichtungen/Hochschulen. Einzelvorhaben sind nur im begründeten Ausnahmefall möglich. Daneben werden auch die Entwicklung neuer Konzepte und die Durchführung von Maßnahmen, die der Vernetzung der Stakeholder im Bereich der Batterietechnologien oder dem wissenschaftlich-technologischen Austausch hierzu dienen, sowie Verbundvorhaben im Rahmen verschiedener Abkommen zur wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit mit internationalen Partnern adressiert. Ferner können in Einzelfällen Maßnahmen zur Konzeption von Aus- und Weiterbildungsprogrammen, insbesondere im akademischen Bereich, unterstützt werden.
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Hochschulen (Universitäten/Fachhochschulen), außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Vereine, Verbände und Bundesämter.
Alle Maßnahmen im Rahmen dieser Förderrichtlinie fokussieren auf die Entwicklung nachhaltiger Batteriezellen für die Elektromobilität sowie zur Energiespeicherung in stationären Anwendungen. Darüber hinaus können auch weitere relevante Anwendungsfelder wie zum Beispiel Medizintechnik, industrielle Anwendungen oder Powertools adressiert werden.
Jedes Förderprojekt muss sich mindestens einem Handlungsfeld des BMBF-Dachkonzepts Batterieforschung zuordnen. Dabei ist konkret darzulegen, welchen quantifizierbaren Beitrag das Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zur Erreichung eines oder mehrerer Meilensteinziele des jeweiligen Handlungsfeldes oder – mit ausreichender Begründung – zu einem vergleichbaren Ziel leistet.
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe sind bis zum
- 31. März 2025
- 30. September 2025
- 31. März 2026
Projektskizzen vorzulegen.
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