Der Aufruf „Start-up Fokuszentren.NRW" fördert die Einrichtung von drei Kompetenzzentren an Hochschulen, die landesweit Gründerinnen und Gründern unterstützen.

Thematische Schwerpunkte sind Ausgründungen von Akademikerinnen, Gründungen mit einem Beitrag zur Klimaneutralität sowie Gründungen im Bereich Künstlicher Intelligenz (KI/AI).

Ein „Start-up Fokuszentrum“ ist kein Forschungszentrum; die Generierung, Verteilung und Nutzung anwendungsorientierten Wissens und Know-hows durch Mitglieder der Hochschule für Zwecke der Gründungsunterstützung innerhalb der Hochschule stehen im Zentrum.

Die Fokuszentren analysieren themenspezifisch den Status Quo und die Herausforderungen, formulieren Handlungsempfehlungen und unterstützen den Austausch zwischen den Hochschulen. Die Leistungen der „Fokuszentren“ sind als kooperative und unterstützende Angebote an die Hochschulen in NRW zu verstehen. Das Ziel ist mithin ein Kompetenzzuwachs der hochschuleigenen Gründungsunterstützung in allen Hochschulen.

Antragsberechtigt sind die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen und staatlich anerkannte private Hochschulen.

Insgesamt stehen für die Förderung von Projekten 4,5 Mio. Euro aus EU- und Landesmitteln zur Verfügung. Beantragt werden können Fördermittel in Höhe von bis zu 500.000 Euro pro Jahr und in Höhe von bis zu 1,5 Mio. Euro pro Projekt für eine Laufzeit von bis zu drei Jahren. Ein Eigenanteil von mindestens 10 % der förderfähigen Projektgesamtausgaben ist von den Mittelempfangenden zu tragen.

Noch bis zum 09.12.2024 können Anträge eingereicht werden.

Weitere Informationen finden Sie hier.