Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat eine neue Förderrichtlinie für das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) veröffentlicht, die ab dem 1. Januar 2025 gilt. Die Richtlinie verbessert die Unterstützung für junge, kleine Unternehmen und Erstinnovatoren, insbesondere durch bessere Fördermöglichkeiten und umfassendere Dienstleistungen zur Markteinführung von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen. Zudem wird die Nutzung freiberuflicher IT-Entwicklungsdienste gefördert. Ab 2025 übernimmt die AiF Projekt GmbH die Projektträgerschaft für Kooperationsprojekte, während die VDI/VDE Innovation + Technik GmbH für Einzelprojekte und FuE-Vorhaben zuständig ist. Anträge nach der alten Richtlinie müssen bis zum 31. Dezember 2024 eingereicht werden.
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