Die Förderung von Wasserstoffprojekten geht in eine neue Runde: Im Rahmen der Nationalen Wasserstoffstrategie wurde vor Kurzem die zweite Förderrichtlinie für internationale Wasserstoffprojekte bekanntgemacht. Darüber werden Projekte zur Herstellung und Weiterverarbeitung von grünem Wasserstoff sowie zur Speicherung, zum Transport und zur Anwendung von Wasserstoff in Ländern außerhalb der EU gefördert. Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Sitz im Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz, die zum Zeitpunkt der Auszahlung eines Zuschusses eine Niederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland haben. Für Hochschulen und Forschungseinrichtungen gelten gesonderte Regelungen zur Antragsberechtigung.
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