Hier finden Sie ausgewählte Förderkreditprogramme der NRW.BANK für KMU zu den Themen Digitalisierung und Innovation:

Förderkredite

Für wen?

Unternehmen, Stiftungen sowie Angehörige der freien Berufe in NRW

Was wird gefördert?

Digitalisierungsmaßnahmen in den Bereichen:

  • Digitale Produktion und Verfahren
  • Digitale Produkte
  • Digitale Strategie und Organisation

Innovationsmaßnahmen in den Bereichen:

  • Aufnahme neuer, technologisch fortschrittlicher Produkte in das Produktionsprogramm
  • Einführung neuer, technologisch fortschrittlicher Produktionsverfahren
  • wesentliche Verbesserung bestehender Produkte und Verfahren

Investitionsstandort in NRW

Wie wird gefördert?

Zinsgünstige Darlehen

Laufzeiten für Ratendarlehen 3, 5, 7 und 10 Jahre

Antragsstellung:

Antragstellung über die Hausbank 

Weitere Informationen

Für wen?

Gewerbliche Unternehmen sowie Angehörige der freien Berufe in NRW

Was wird gefördert?

Ersatzinvestitionen in fabrikneue/gebrauchte Anlagen sowie die Modernisierung/Generalüberholungen in bestehenden Anlagen, in:

  • Die Steigerung der Energieeffizienz
  • Die Steigerung der Ressourceneffizienz
  • Die Reduzierung von Lärm
  • Die Reduzierung des Schadstoffausstoßes
  • Grüne Technologien

Investitionsstandort in NRW

Wie wird gefördert?

Zinsgünstige Darlehen

Laufzeiten für Ratendarlehen 4 bis 10 Jahre

Verfahren:

Antragstellung über die Hausbank 

Weitere Informationen

Für wen?

Existenzgründende, Mittelständische Unternehmen (bis 500 Mio. € Jahresumsatz) sowie Angehörige der freien Berufe in NRW

Was wird gefördert?

  • Investitionen
  • Betriebsmittel

Wie wird gefördert?

Zinsgünstige Darlehen

Laufzeiten für Ratendarlehen 3 bis 9, 10, 15 und 20 Jahre

Laufzeiten für endfällige Darlehen 2, 3, 4, 5 oder 12 Jahre

Verfahren:

Antragstellung über die Hausbank 

Weitere Informationen

Für wen?

Existenzgründende, KMU jeden Alters sowie Angehörige der freien Berufe in NRW

Was wird gefördert?

  • Investitionen
  • Betriebsmittel
  • Übernahmen
  • (tätige) Beteiligungen
  • Warenlager

Wie wird gefördert?

Zinsgünstige Darlehen, insbesondere noch zinsgünstiger für junge Unternehmen (< 5 Jahre) und/oder KMU in Fördergebieten

Laufzeiten für Ratendarlehen 5, 10 und 20 Jahre

Verfahren:

Antragstellung über die Hausbank 

Weitere Informationen

Für wen?

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden und deren Jahresumsatz (einschließlich verbundener Unternehmen) 500 Mio. € nicht überschreitet.

Was wird gefördert?

Maßnahmen zur Umstellung auf erneuerbare Energien in Produktionsprozessen

Wie wird gefördert?

Zinsgünstige Darlehen bis max. 2 Mio. € mit Tilgungsnachlass von 30% der Darlehenssumme (max. 200.000 €)

Weitere Informationen

Für wen?

Der Förderkredit richtet sich an Existenzgründer/innen (auch freiberuflich Tätige), Unternehmensnachfolger/innen sowie junge Unternehmen, die weniger als 5 Jahre geschäftstätig sind.

(Aufnahme der Geschäftstätigkeit entspricht dem Datum der ersten Umsatzerzielung).

Die Antragstellenden

  • verfügen über ausreichende fachliche und kaufmännische Qualifikationen für die unter­neh­merische Tätigkeit.
  • sind zur Geschäftsführung und Vertretung des Unternehmens befugt, sofern erforderlich, im Handelsregister eingetragen und aktiv in der Unternehmensleitung tätig.
  • besitzen hinreichenden unternehmerischen Einfluss.

Unternehmen müssen weniger als 250 Mit­arbeiterInnen und einen Jahresumsatz von max. 50 Mio. Euro oder eine Jahresbilanz­summe von max. 43 Mio. Euro haben.

Was wird gefördert?

Mit dem ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge werden die folgenden Maßnahmen gefördert:

  • Gründung einer freiberuflichen Existenz, eines gewerblichen Unternehmens.
  • Übernahme eines gewerblichen Unternehmens oder einer tätigen Beteiligung an einem solchen Unternehmen sowie Aufstockung einer entsprechenden Beteiligung.
  • Festigungs- und Erweiterungsmaßnahmen innerhalb von fünf Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit.
  • Erwerb von Vermögenswerten aus anderen Unternehmen einschließlich Übernahmen und tätiger Beteiligungen.

Förderfähige Kosten sind sowohl Investitionen und Betriebsmittel als auch Warenlager sowie Übernahmen und Beteiligungen.

Wie wird gefördert?

Die Kredithöhe beträgt bis zu 500.000 Euro je Antragstellerin oder Antragsteller, wobei der Kreditbetrag nicht mehr als 35 % der förderfähigen Kosten ausmachen darf.

  • Wird das Vorhaben durch mehrere Gesellschafter durchgeführt und diese erfüllen die Antragsvoraussetzungen, kann jeder Gesellschafter einen eigenen Antrag entsprechend seiner prozentualen Beteiligung am Gesellschaftskapital bis zur Höchstgrenze (500.000 Euro pro Antragsteller) stellen.
  • Es können mehrmals Kredite für jeweils verschiedene Vorhaben der Antragsteller gewährt werden.
  • Die Auszahlung erfolgt zu 100% in einer Summe oder in Teilbeträgen.
  • Der Kredit kann in einer Summe oder in Teilbeträgen innerhalb von 12 Monaten nach Zusage abgerufen werden. In Einzelfällen ist eine Verlängerung der Abruffrist möglich.

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