Hier finden Sie eine Auswahl an Zuschüssen, die Ihre Projektvorhaben rund um Transformation, Digitalisierung und Innovation fördern

Innovation

Für wen?

KMU (gemäß EU-Definition) und mittelständische Unternehmen mit weniger als 500 Mitarbeitenden, die ein Forschungs- und Entwicklungsprojekt umsetzen wollen; in Kooperation mit KMU auch für Unternehmen mit weniger als 1.000 Mitarbeitenden.

Was wird gefördert?

  • Themen- und technologieoffene Förderung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten
  • Einzelprojekte sowie Kooperationsprojekte zur Entwicklung innovativer Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen

Zusätzlich:

  • Durchführbarkeitsstudien zur Vorbereitung von Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten in Form eines geplanten ZIM-FuE-Projekts
  • Leistungen zur Markteinführung der Projektergebnisse

Wie wird gefördert?

Abhängig von der Unternehmensgröße Zuschuss zwischen 25 % und 45 % zu den zuwendungsfähigen Kosten (Begrenzung der zuwendungsfähigen Kosten auf 550.000 €) in ZIM-Einzelprojekten sowie ein Zuschuss zwischen 30 % und 60 % zu den zuwendungsfähigen Kosten (Begrenzung der zuwendungsfähigen Kosten – für Unternehmen – je Teilprojekt auf 450.000 €) in ZIM-Kooperationsprojekten. Bei Kooperationsprojekten ist die Zuwendungshöhe für das Gesamtprojekt auf maximal 2.300.000 € begrenzt.

Zusätzlich: 

  • Durchführbarkeitsstudien: Der Fördersatz ist abhängig von der Unternehmensgröße und beträgt zwischen 50 % und 70 % der zuwendungsfähigen Kosten (Begrenzung der zuwendungsfähigen Kosten wie folgt: Einzelprojekte 100.000 € / Kooperationsprojekte 200.000 € für das Gesamtprojekt; Einzelprojekte 30.000 € / Kooperationsprojekte 40.000 € für nicht technische Bestandteile)
  • Leistungen zur Markteinführung: Der Fördersatz beträgt 50 % der zuwendungsfähigen Kosten (Begrenzung der zuwendungsfähigen Kosten auf 60.000 €).

Besonderheiten:

Nach Mittelbeantragung Projektbeginn in ZIM-FuE-Projekten auf eigenes Risiko möglich.


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Für wen?

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks mit weniger als 100 Beschäftigten, die Innovationsprojekte entwickeln und umsetzen wollen.

Was wird gefördert?

Externe Beratung mit den möglichen Bausteinen:

  • Potenzialanalyse und
  • Realisierungskonzept

Wie wird gefördert?

Förderquote von 50 %:

  • für bis zu 10 Beratungstage im Rahmen der Potenzialanalyse und
  • bis zu 25 Beratungstage im Rahmen des Realisierungskonzepts

mit einem Tagessatz von maximal 1.100 € netto.

Autorisierte Beratungsunternehmen leisten die Beratung und sind auch für die administrative Abwicklung verantwortlich.

Besonderheiten:

Minimaler administrativer Aufwand für das geförderte Unternehmen.

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Für wen?

  • KMU (gemäß EU-Definition)
  • In Abhängigkeit von bestimmten Themenbereichen beispielsweise auch größere Unternehmen, Hochschulen sowie außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.

Was wird gefördert?

  • Risikoreiche Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben mit aussichtsreichen Verwertungschancen
  • Einzelprojekte von KMU sowie Verbundprojekte möglich
  • Breites mögliches Themenspektrum durch Förderung in diversen, für die Zukunft besonders wichtigen Technologiefeldern

Wie wird gefördert?

Für die Festlegung der jeweiligen zuwendungsfähigen Kosten und die Bemessung der jeweiligen Förderquote sind die Vorgaben der AGVO zu berücksichtigen.

Besonderheiten:

  • Durch hohe Förderquoten und breite Bemessungsgrundlage attraktive Rahmenbedingungen
  • Hoher Innovationsanspruch
  • In Verbundprojekten sollte der Hauptnutzen dem beteiligtem KMU zugutekommen

 

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Zielgruppe

KMU (gemäß EU-Definition) in NRW, die ein Innovationsvorhaben vorbereiten wollen.

Was wird gefördert?

  • Externe, wissenschaftliche und technologische Beratung im Vorfeld der Entwicklung eines innovativen Produkts, einer innovativen Dienstleistung oder eines innovativen Produktionsverfahrens.
  • Als Auftragnehmer sind ausschließlich Hochschulen und Forschungseinrichtungen zugelassen.

Wie wird gefördert?

  • Bagatellgrenze von 4.000 € und maximale Zuwendungssumme von 15.000 €.
  • 50 % Förderquote für Kleinst- und kleine Unternehmen sowie für mittlere Unternehmen.

Antragstellung

Zweistufiges Antragsverfahren: Losverfahren und ein daran anschließendes Antragsverfahren

Online unter: Mittelstand Innovativ NRW: MID-Analyse (mittelstand-innovativ-digital.nrw)

Zielgruppe

Unternehmen in NRW mit weniger als 50 Angestellten, davon maximal 5 Mitarbeitenden mit Hochschulabschluss (exkl. Geschäftsführung und Werkstudierende).

Was wird gefördert?

Beschäftigung von Mitarbeitende mit Hochschulabschluss zur (Weiter-)Entwicklung von Innovations- und Digitalisierungsvorhaben mit folgenden Schwerpunkten:

  • Digitale Produkte und Dienstleistungen
  • Prototypen und MVP
  • Grüne Transformation

Voraussetzung: Hochschulabschluss oder eine anschließende wissenschaftliche Tätigkeit liegen maximal 2 Jahre zurück.

Wie wird gefördert?

  • Zuschuss zum Gehalt für 24 Monate
  • 24.000 € Zuschuss pro Jahr bei 0 Mitarbeitenden mit Hochschulabschluss 
  • 16.500 € Zuschuss pro Jahr bei bis zu 5 Mitarbeitenden mit Hochschulabschluss 

Antragstellung

Wartesaalverfahren: Wenn das für einen Monat vorhandene Antragskontingent aufgebraucht ist, können interessierte Unternehmen sich aktiv für einen „Wartesaal registrieren, bei dem eine individuelle voraussichtliche Wartezeit bis zum Aufruf zur Antragstellung ausgegeben wird. Der Aufruf zur Antragstellung erfolgt dann in der Reihenfolge der Anmeldungen zum „Wartesaal“.

Online unter: Mittelstand Innovativ NRW: Assistent/in (mittelstand-innovativ-digital.nrw)

Zielgruppe

KMU (gemäß EU-Definition) in NRW, die ein Innovationsvorhaben umsetzen wollen.

Was wird gefördert?

  • Externe, umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten, die darauf ausgerichtet sind, innovative Produkte, Dienstleistungen oder Produktionsverfahren bis zur Markt- bzw. Produktionsreife auszugestalten.
  • Voraussetzung sind bereits vorliegende Analyseergebnisse aus einer Vorfeldstudie.
  • Als Auftragnehmer sind ausschließlich Hochschulen und Forschungseinrichtungen zugelassen.

Wie wird gefördert?

  • Bagatellgrenze von 10.000 € und maximale Zuwendungssumme von 40.000 €.
  • 50 % Förderquote für Kleinst- und kleine Unternehmen sowie für mittlere Unternehmen.

Antragstellung

Zweistufiges Antragsverfahren: Losverfahren und ein daran anschließendes Antragsverfahren

Online unter: Mittelstand Innovativ NRW: MID-Innovation (mittelstand-innovativ-digital.nrw)

Digitalisierung

Für wen?

Unternehmen aus der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks mit weniger als 100 Beschäftigten, die ihre Möglichkeiten der Digitalisierung identifizieren und nutzen möchten.

Was wird gefördert?

Externe Beratung in den Fördermodulen:

  • Digitalisierungsstrategie
  • Digitalisierte Geschäftsprozesse
  • Digitale Markterschließung
  • IT-Sicherheit
  • Datenkompetenz

Gefördert werden eine Potenzialanalyse sowie die Erstellung und Umsetzung eines Realisierungskonzepts.

Wie wird gefördert?

Förderquote von 50 % für maximal 30 Beratungstage mit einem Tagessatz von maximal 1.100 € netto.

Autorisierte Beratungsunternehmen leisten die Beratung und sind auch für die administrative Abwicklung verantwortlich.

Besonderheiten:

Minimaler administrativer Aufwand für das geförderte Unternehmen.


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Zielgruppe

KMU (gemäß EU-Definition) in NRW, die vorhandene Digitalisierungspotenziale umsetzen wollen.

Was wird gefördert?

  • Dienstleistungsaufträge zur Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen und Produktionsverfahren
  • Ausgewählte Soft- und Hardwareinvestitionen für smarte unternehmensinterne Prozesse
  • Analyse und Umsetzung von Digitalisierungsprojekten, wobei der Umsetzungsschritt obligatorisch ist

Wie wird gefördert?

  • Bagatellgrenze von 4.000 € und maximale Zuwendungssumme von 15.000 €.
  • 50 % Förderquote für Kleinst- und kleine Unternehmen sowie für mittlere Unternehmen

Antragstellung

Zweistufiges Antragsverfahren: Losverfahren und ein daran anschließendes Antragsverfahren

Online unter: Mittelstand Innovativ NRW: MID-Digitalisierung (mittelstand-innovativ-digital.nrw)

Zielgruppe

Unternehmen in NRW mit weniger als 50 Mitarbeitenden, davon maximal 5 mit Hochschulabschluss (exkl. Geschäftsführung und Werkstudierende).

Was wird gefördert?

Beschäftigung von Mitarbeitende mit Hochschulabschluss zur (Weiter-)Entwicklung von Innovations- und Digitalisierungsvorhaben mit folgenden Schwerpunkten:

  • Digitale Produkte und Dienstleistungen
  • Prototypen und MVP
  • Grüne Transformation

Voraussetzung: Hochschulabschluss oder eine anschließende wissenschaftliche Tätigkeit liegen maximal 2 Jahre zurück.

Wie wird gefördert?

  • Zuschuss zum Gehalt für 24 Monate
  • 24.000 € Zuschuss pro Jahr bei 0 Mitarbeitenden mit Hochschulabschluss 
  • 16.500 € Zuschuss pro Jahr bei bis zu 5 Mitarbeitenden mit Hochschulabschluss 

Antragstellung

Wartesaalverfahren: Wenn das für einen Monat vorhandene Antragskontingent aufgebraucht ist, können interessierte Unternehmen sich aktiv für einen „Wartesaal registrieren, bei dem eine individuelle voraussichtliche Wartezeit bis zum Aufruf zur Antragstellung ausgegeben wird. Der Aufruf zur Antragstellung erfolgt dann in der Reihenfolge der Anmeldungen zum „Wartesaal“.

Online unter: Mittelstand Innovativ NRW: Assistent/in (mittelstand-innovativ-digital.nrw)

Zielgruppe

KMU (gemäß EU-Definition) in NRW. 

Was wird gefördert?

Drei miteinander kombinierbare Förderschwerpunkte:

  • Schwerpunkt A: Analyse des IST-Zustandes in der Organisation
  • Schwerpunkt B: Faktor Mensch - nutzerorientierte Maßnahmen
  • Schwerpunkt C: Software und Hardware für den IT-Basisschutz

Wie wird gefördert?

  • Bagatellgrenze von 4.000 € und maximale Zuwendungssumme von 15.000 €.
  • 50 % Förderquote für Kleinst- und kleine Unternehmen sowie für mittlere Unternehmen

Antragstellung

Zweistufiges Antragsverfahren: Losverfahren und ein daran anschließendes Antragsverfahren

Online unter: Mittelstand Innovativ NRW: Digitale Sicherheit (mittelstand-innovativ-digital.nrw)

 

Nachhaltigkeit - Starterpaket klimaneutraler Mittelstand

Zielgruppe

Klein- und Kleinstunternehmen sowie Handwerksbetriebe des produzierenden Gewerbes, deren wirtschaftliche Tätigkeit unter den Abteilungen 1 bis 2 (Land- und Forstwirtschaft) oder 10 bis 33 (Verarbeitendes Gewerbe) der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008, geführt wird, mit weniger als 50 Mitarbeitenden.

Was wird gefördert?

Technisch-betriebswirtschaftliche Beratungen für den Einstieg in die klimaneutrale Transformation durch qualifizierte Beratungsunternehmen. Die Beratungen mit schriftlichen Handlungsempfehlungen müssen auf das zentrale Klimaschutzziel der Treibhausgasneutralität im Jahr 2045 ausgerichtet sein.

Förderfähig sind Beratungsleistungen sowie gegebenenfalls notwendige Vorprüfungen und Untersuchungen.

Wie wird gefördert?

Förderquote von bis zu 65 % - bei einem maximalen Tagessatz der Beratungsperson von 1.500 € - bis zu einer Förderhöchstgrenze von 10.000 €.

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Zielgruppe

Unternehmen sowie Handwerksbetriebe des produzierenden Gewerbes, deren wirtschaftliche Tätigkeit unter den Abteilungen 1 bis 2 (Land- und Forstwirtschaft) oder 10 bis 33 (Verarbeitendes Gewerbe) der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008, geführt wird, mit bis zu 2.500 Mitarbeitenden.

Was wird gefördert?

Erstellung technisch-betriebswirtschaftlicher Konzepte zur Transformation im Hinblick auf das Ziel einer treibhausgasneutralen Produktion bis spätestens 2045.

  • In den Konzepten sind prozessspezifische Potentiale
    • zur Steigerung der Energieeffizienz,
    • zur Elektrifizierung beziehungsweise zum Energieträgerwechsel sowie
    • zum Carbon Management, zu untersuchen und spezifische Maßnahmen zur Potenzialausschöpfung zu definieren.

Förderfähig sind Beratungsleistungen sowie gegebenenfalls notwendige Vorprüfungen und Untersuchungen zur Konzepterstellung.

Wie wird gefördert?

  • Förderquote von maximal 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bis zu einer Förderhöchstgrenze von 60.000 €.
  • Klein- und Kleinstunternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitenden: Förderquote von maximal 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bis zu einer Förderhöchstgrenze von 60.000 €.

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Zielgruppe

Unternehmen sowie Handwerksbetriebe des produzierenden Gewerbes, deren wirtschaftliche Tätigkeit unter den Abteilungen 1 bis 2 (Land- und Forstwirtschaft) oder 10 bis 33 (Verarbeitendes Gewerbe) der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008, geführt wird, mit bis zu 2.500 Mitarbeitenden.

Was wird gefördert?

Technisch-betriebswirtschaftliche Konzepte zur Umsetzung effizienter, CO2-armer und CO2-neutraler Prozesswärme, die auf das zentrale Klimaschutzziel der Treibhausgasneutralität im Jahr 2045 hinführen.

  • In den Konzepten sind die Möglichkeiten:
    • zur Steigerung der Energieeffizienz in der Wärme- und beziehungsweise oder Kältebereitstellung und -nutzung,
    • zum Einsatz lokaler erneuerbarer Wärmequellen für die betriebliche Produktion,
    • zur effizienten elektrischen Wärmeerzeugung auch unter Berücksichtigung von Speichertechnologien und
    • zum effizienten Einsatz alternativer Energieträger inklusive nachhaltiger Biomasse sowie optional
    • zur effizienten und treibhausgasmindernden externen Bereitstellung von Abwärme und beziehungsweise oder zur effizienten und treibhausgasmindernden Einbindung externer Wärme in die Produktion, jeweils in dieser Reihenfolge zu prüfen

Förderfähig sind Beratungsleistungen sowie gegebenenfalls notwendige Vorprüfungen und Untersuchungen zur Konzepterstellung.

Wie wird gefördert?

  • Die Förderung erfolgt als Anteilfinanzierung und beträgt maximal 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bis zu einer Förderhöchstgrenze von 25.000 €.
  • Bei der Bereitstellung oder Einbindung externer Abwärme beträgt die maximale Förderhöhe 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bei einer Förderhöchstgrenze von 45.000 €.
  • Für kleine und mittlere Unternehmen beträgt die maximale Förderhöhe 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bei einer Förderhöchstgrenze von 45.000 €.

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Zielgruppe

Antragsberechtigt sind alle in Nordrhein-Westfalen ansässigen SHK-, Kälte- und Klimaanlagen-Betriebe, die Mitglied einer örtlichen Handwerkskammer sind.

Was wird gefördert?

Teilnahme an Fortbildungslehrgängen nach Richtlinie VDI 4645-1 oder vergleichbare Fortbildungen für technische Führungskräfte oder planungsverantwortliche Beschäftige in Sanitär- Heizungs- und Klimabetrieben (SHK-Betriebe) sowie in Kälte- und Klimaanlagenbetrieben.

Wie wird gefördert?

  • Die Förderung erfolgt als Festbetrag: maximal 500 Euro pro erfolgreich absolviertem Fortbildungstag und Beschäftigten.
  • Die maximale Fördersumme ist auf 1.500 Euro je Beschäftigten begrenzt.


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Nachhaltigkeit

Zielgruppe

KMU (gemäß EU-Definition) in NRW sowie unter bestimmten Bedingungen Großunternehmen.

Was wird gefördert?

Förderfähig sind die Ausgaben, die im Rahmen einer Ressourceneffizienzberatung für die Dienstleistungen externer Beratungsunternehmen entstehen.

Die Beratungsmethoden müssen erprobt und geeignet sein, durch die:

  • Identifizierung von Potenzialen,
  • Entwicklung und Bewertung von Maßnahmen,
  • Analyse von Produkten und Geschäftsmodellen nach ecodesign bzw. circular design-Gesichtspunkten,
  • Schließung von Stoffkreisläufen im Sinne einer Circular Economy sowie
  • Unterstützung der Umsetzungsbegleitung für Investitionen in die digitale Transformation

Wie wird gefördert?

Die Förderquote beträgt 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben, bei einem maximalen Zuschuss von 100.000 €.

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Zielgruppe

Gewerbliche Unternehmen, sonstige juristische Personen des privaten Rechts sowie Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände, Zweckverbände, sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts sowie Eigengesellschaften kommunaler Gebietskörperschaften, soweit sie Demonstrationsvorhaben im Sinne der Förderrichtlinie durchführen.

Was wird gefördert?

  • Innovative großtechnische Pilotvorhaben, die die Umwelt nachhaltig entlasten - Projekte mit Vorbildcharakter, die bisher nicht am Markt umgesetzt wurden - aus den folgenden Bereichen:
    • Abwasserbehandlung
    • Abfallvermeidung, -verwertung und -beseitigung
    • Circular Economy
    • Bodenschutz
    • Luftreinhaltung, Klimaschutz
    • Minderung von Lärm und Erschütterungen
    • Energieeinsparung, Energieeffizienz, Nutzung erneuerbarer Energien
    • Ressourceneinsparung und -effizienz, Materialeinsparung und -effizienz

  • Gefördert werden können auch modellhafte Investitionsvorhaben, mit denen eine Anpassung an den Klimawandel erreicht werden soll, sofern dadurch Umweltbelastungen unmittelbar vermieden oder vermindert werden.

  • Die Anlagen und Verfahren müssen:

    • über den Stand der Technik hinausgehen oder
    • eine neuartige Verfahrenskombination im ausgewählten Anwendungsbereich darstellen und im technischen Sinne Demonstrationscharakter (großtechnische Demonstration) haben.

Wie wird gefördert?

Investitionszuschuss, der in der Regel bis zu 30 % der förderfähigen Kosten beträgt oder ein zinsverbilligter Kredit.

Verfahren:

Einreichung einer Projektskizze bei der KfW. Nach positivem Votum erfolgt die Antragstellung für einen Investitionszuschuss direkt bei der KfW. Die Förderung durch einen Kredit beantragen Sie bei einem Finanzierungspartner.

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Zielgruppe

Hauptzielgruppe sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU gemäß EU-Definition). Darüber hinaus sind auch Forschungs- und Bildungseinrichtungen, Kammern, Vereine und Stiftungen sowie große Unternehmen in Kooperation mit einem KMU förderfähig.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Forschungs-, Innovations- und Entwicklungsvorhaben im vorwettbewerblichen Bereich aus den Themenfeldern:

  • Umweltwirtschaft: Innovationen, die zur Entwicklung umweltfreundlicher, klimaschützender, ressourcenschonender Produkte, Verfahren und Dienstleistungen beitragen
     
  • Circular Economy: Innovationen mit dem Ziel der Ressourceneinsparung und der Entwicklung zirkulärer Produkte und Geschäftsmodelle
     
  • Klimaanpassung: Innovative Vorhaben zur Steigerung der Klimaresilienz

Wie wird gefördert?

Für kleine Unternehmen:

  • Bis zu 80 % bei Verbundvorhaben mit Technischen Innovationen;
  • Bis zu 70% bei entsprechenden Einzelvorhaben;
  • Bis zu 50 % bei Prozess- oder Organisationsinnovationen

Für mittlere Unternehmen:

  • Höchstens 75 % bei Verbundvorhaben mit Technischen Innovationen;
  • Höchstens 60% bei entsprechenden Einzelvorhaben;
  • Höchstens 50 % bei Prozess- oder Organisationsinnovationen

Für große Unternehmen bei wirksamer Zusammenarbeit mit KMU:

  • Maximal 65 % bei Verbundvorhaben im Bereich der technischen Innovationen;
  • Maximal 15% bei Prozess- oder Organisationsinnovationen

Akteure im nicht-wirtschaftlichen Bereich:

  • Höchstens 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben

Antragstellung:

  • Einreichfrist 1. Einreichungsrunde: Dienstag, 18.04.2023
  • Einreichfrist 2. Einreichungsrunde: Donnerstag, 18.01.2024
  • Einreichfrist 3. Einreichungsrunde: Montag, 14.10.2024


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Zielgruppe

Der Wettbewerb richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU gemäß EU-Definition) sowie an kommunale Unternehmen und Einrichtungen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen, Kammern, Vereine und Stiftungen und Großunternehmen in Kooperation mit KMU.

Was wird gefördert?

Die Förderung umfasst das gesamte Werkstoff- und Materialspektrum von der Grundstoffindustrie über Chemie, Metallerzeugung und -bearbeitung sowie Kunststoffe bis hin zu den Themenfeldern Biotechnologie, Textilien oder Nanomaterialien.

Gefördert werden:

  • die Entwicklung und das Hochskalieren innovativer Prozesstechnologien,
  • die Entwicklung neuer Fertigungs- und Recyclingverfahren und
  • die Entwicklung alternativer (z. B. biobasierter) Materialien, Produkte und Dienstleistungen für eine höhere Energie- und Ressourceneffizienz

Voraussetzung für die Entwicklung innovativer Produkte und Geschäftsmodelle sind dabei:

  • vernetzte autonome Prozesse („Smart Factories“),
  • künstliche Intelligenz,
  • digitale Fertigungstechnologien und
  • intelligente Logistikabläufe

Wie wird gefördert?

Die Höhe des Zuschusses beträgt für:

  • kleine Unternehmen: 60 % bis 80 %,
  • mittlere Unternehmen: 50 % bis 75 %,
  • Großunternehmen: 40 % bis 65 % und
  • Einrichtungen, die das Projekt im nicht-wirtschaftlichen Bereich durchführen (zum Beispiel Forschungs- und Bildungseinrichtungen): 90 %

Antragstellung:

  • Einreichfrist 1. Einreichungsrunde: Donnerstag, 04.05.2023
  • Einreichfrist 2. Einreichungsrunde: Montag, 05.02.2024
  • Einreichfrist 3. Einreichungsrunde: Donnerstag, 31.10.2024

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Schaffung von Arbeitsplätzen

Für wen?

Gewerbliche Unternehmen, die betriebliche Investitionen tätigen und in diesem Zusammenhang Arbeitsplätze schaffen und/oder sichern.

In verschiedenen Wirtschaftsbereichen ist die Förderung ausgeschlossen bzw. eingeschränkt.

Was wird gefördert?

  • Investitionen, durch die Dauerarbeitsplätze neu geschaffen oder gesichert werden.
  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können zudem Maßnahmen zur Markteinführung innovativer Produkte sowie zur Einstellung hochqualifizierter Mitarbeitenden durchführen.

Voraussetzung ist, dass der Investitionsstandort innerhalb der Fördergebiete der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" liegt.

Wie wird gefördert?

  • Bei Investitionsvorhaben ist die Höhe der Förderung abhängig von:
    • Vorhaben
    • Größe des Unternehmens
    • Branche des Unternehmens
    • Investitionsort / Fördergebiet
  • Bei nicht investiven Vorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen:
    • Lohnausgaben bezogene Förderung für die Neueinstellung hochqualifizierter Mitarbeitenden
    • Bei Markteinführung innovativer Produkte: 50% der förderfähigen Ausgaben bis zu einem maximalen Zuschuss von 200.000 €

Antragsstellung:

Schriftlich vor Beginn des Vorhabens bei der NRW.BANK Münster oder über das digitale Upload-Portal bei der NRW.BANK.


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Für wen?

Unternehmen, die rechtlich selbständig und im Bereich der gewerblichen Wirtschaft oder der Freien Berufe am Markt tätig sind und die EU-Definition für KMU erfüllen.

Was wird gefördert?

Konzeptionell sowie individuell durchgeführte Beratungen zu allen:

    • wirtschaftlichen,
    • finanziellen,
    • personellen und
    • organisatorischen Fragen der Unternehmensführung

Wie wird gefördert?

  • Der Zuschuss beträgt für Betriebsstätten:
      • im Geltungsbereich der neuen Bundesländer (mit Regionen Lüneburg und Trier, ohne Land Berlin und Region Leipzig) 80 % der förderfähigen Beratungskosten, maximal jedoch 2 800 Euro und
      • im Geltungsbereich der alten Bundesländer (mit Land Berlin und Region Leipzig, ohne Regionen Lüneburg und Trier) 50 % der förderfähigen Beratungskosten, maximal jedoch 1 750 Euro.
  • Innerhalb der Geltungsdauer der Förderrichtlinie (bis 31. Dezember 2026) kann jedes förderberechtigte Unternehmen maximal fünf in sich abgeschlossene Beratungen gefördert bekommen, jedoch nicht mehr als zwei pro Jahr. Ausschlaggebend ist hierbei der Zeitpunkt der Antragstellung


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